Eine Entscheidung des Sozialgerichts Hannover wirft einen neuen Blick auf Zahn-Implantate: Demnach hat ein gesetzlich versicherter Patient, der krankheitsbedingt (in diesem Fall aufgrund einer schweren Parodontitis) einen zahnlosen Unterkiefer hat, Anspruch auf implantat-getragenen Zahnersatz (SG Hannover S 89 KR 434/18). Zahnlosigkeit wurde als „regelwidriger Körperzustand" gesehen und sei daher, so eine große Zahnärzte-Zeitschrift kurz vor dem Jahreswechsel, als behandlungsbedürftig bezeichnet worden.
Dieser ähnlich einer Behinderung eingestufte Gesundheitszustand gehöre zu den Ausnahme-Fällen für die Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung, eine Implantatversorgung sei für einen solchen Fallgemäß den Richtlinien eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Leistung. Eine ausreichende Kaufunktion müsse ermöglicht werden, was bei konventioneller Prothese in Verbindung mit Haftcreme nicht realisiert werden konnte.
Zahnimplantate, so die Hannoveraner Richter, seien nicht nur medizinisch, sondern auch für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft notwendig (DGI / Lange/Weyel/Wysocki).
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne und in aller Ruhe.